T96 Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folgen einer Vergiftung, die unter T36-T50 klassifizierbar ist

Regeln außerhalb des Katalogs1

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis5

Thorotrastfibrose
Primärschlüssel
Thorotrastleber
Primärschlüssel
Thorotrastom
Primärschlüssel
Thorotrastorgan
Primärschlüssel
Thorotrastschaden
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Vergiftung durch Arzneimittel, Drogen und biologisch aktive Substanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte