T95.0 Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T20.-, T33.0-T33.1, T34.0-T34.1 und T35.2 klassifizierbar ist

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T95.-

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis9

Folgen einer Erfrierung des Gesichtes
Primärschlüssel
Folgen einer Erfrierung des Halses
Primärschlüssel
Folgen einer Erfrierung des Kopfes
Primärschlüssel
Folgen einer Verbrennung des Gesichtes
Primärschlüssel
Folgen einer Verbrennung des Halses
Primärschlüssel
Folgen einer Verbrennung des Kopfes
Primärschlüssel
Folgen einer Verätzung des Gesichtes
Primärschlüssel
Folgen einer Verätzung des Halses
Primärschlüssel
Folgen einer Verätzung des Kopfes
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte