DRGSystemDeutschland

T35.2Nicht näher bezeichnete Erfrierung des Kopfes und des Halses

Internationale statistische Klassifikation der Krankheitenamtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA25
Dekubitalgeschwüre Grad 1-2 oder n.n.bez. / Ausgedehnte Verbrennungen / ErfrierungenZuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis3

Gesichtserfrierung
PrimärschlüsselPrimär†:T35.2
Halserfrierung
PrimärschlüsselPrimär†:T35.2
Kopferfrierung
PrimärschlüsselPrimär†:T35.2

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Erfrierung des Kopfes und des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 20102026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte