DRGSystemDeutschland

T94.1Folgen von Verletzungen nicht näher bezeichneter Körperregionen

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Andere schwere Verletzungen und Verletzungsfolgen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter T14.- klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis15

Folgen einer Blutgefäßverletzung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Dislokation
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Fraktur
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Muskelverletzung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Nervenverletzung a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer oberflächlichen Verletzung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer offenen Wunde
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer peripheren Nervenverletzung a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Prellung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Sehnenverletzung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer traumatischen Amputation
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Verstauchung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Zerquetschung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Folgen einer Zerrung
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1
Verletzungsfolgen a.n.k.
PrimärschlüsselPrimär†:T94.1

Änderungen

2010Bestand
Folgen von Verletzungen nicht näher bezeichneter Körperregionen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte