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T93.9Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung der unteren Extremität

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Sonstige Verletzungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter S79.9, S89.9, S99.9 und T13.9 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis1

Folgen einer Verletzung der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T93.9

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung der unteren Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte