DRGSystemDeutschland

T93.6Folgen einer Zerquetschung oder einer traumatischen Amputation der unteren Extremität

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Chronische
Chronische bzw. langandauernde Erkrankung — wird bei der PCCL-Berechnung als Dauerdiagnose berücksichtigt.
Morbi-RSA’25
Andere schwere Verletzungen und Verletzungsfolgen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Folgen einer Verletzung, die unter S77-S78, S87-S88, S97-S98 und T13.6 klassifizierbar ist

Alphabetisches Verzeichnis3

Folgen einer traumatischen Amputation der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T93.6
Folgen einer Zerquetschung der unteren Extremität
PrimärschlüsselPrimär†:T93.6
Stumpfschmerzen nach traumatischer Beinamputation
PrimärschlüsselPrimär†:T93.6

Änderungen

2010Bestand
Folgen einer Zerquetschung oder einer traumatischen Amputation der unteren Extremität

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte