T90.- Folgen von Verletzungen des Kopfes

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes8

T90.0 Folgen einer oberflächlichen Verletzung des Kopfes⚖ 1
T90.1 Folgen einer offenen Wunde des Kopfes⚖ 1
T90.2 Folgen einer Fraktur des Schädels und der Gesichtsschädelknochen⚖ 1
T90.3 Folgen einer Verletzung der Hirnnerven⚖ 1
T90.4 Folgen einer Verletzung des Auges und der Orbita⚖ 1
T90.5 Folgen einer intrakraniellen Verletzung⚖ 1
T90.8 Folgen sonstiger näher bezeichneter Verletzungen des Kopfes⚖ 1
T90.9 Folgen einer nicht näher bezeichneten Verletzung des Kopfes⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Folgen von Verletzungen des Kopfes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte