Abszess: intraabdominal nach medizinischen Maßnahmen
Abszess: Naht- nach medizinischen Maßnahmen
Abszess: subphrenisch nach medizinischen Maßnahmen
Abszess: Wund- nach medizinischen Maßnahmen
Sepsis nach medizinischen Maßnahmen
Infektion (durch): Infusion, Transfusion oder Injektion zu therapeutischen Zwecken T80.2
Infektion der Wunde nach operativem geburtshilflichen Eingriff O86.0
Kann als Nebendiagnose T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert verschlüsselt werden, wenn nach der Operation kurzfristig postoperatives Fieber (einmalig am 3. postoperativen Tag) "ohne anatomisches Korrelat" bei "prophylaktischer" iv.-Antibiose auftritt?
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen
Erkrankungen bzw. Störungen nach medizinischen Maßnahmen als Hauptdiagnose
Aufnahme zur Behandlung eines Schultergelenkempyems. Nachweis von Staphylococcus aureus. Wochen vorher war eine intraartikuläre Injektion in das Schultergelenk vorgenommen worden. Wie sind Haupt- und Nebendiagnose zu kodieren?
Nach einem operativen Eingriff im Abdomen tritt als Komplikation ein subphrenischer Abszess auf. Ist der subphrenische Abszess mit K65.0 Akute Peritonitis oder T81.4 Infektion nach einem Eingriff, anderenorts nicht klassifiziert zu kodieren?
Bei der Abrechnung von Krankenhausleistungen ist die Mehrfachkodierung eines Krankheitszustandes nach den Deutschen Kodierrichtlinien für 2011 (juris: DKR 2011) nur in den dort ausdrücklich geregelten Fallgruppen zulässig.
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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte