DRGSystemDeutschland

T53.0Toxische Wirkung: Tetrachlorkohlenstoff

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Distale Frakturen / Leichtere Verletzungen / Andere Vergiftungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Inklusive:

Tetrachlormethan

Alphabetisches Verzeichnis2

Toxische Wirkung von Tetrachlorkohlenstoff
PrimärschlüsselPrimär†:T53.0
Toxische Wirkung von Tetrachlormethan
PrimärschlüsselPrimär†:T53.0

Änderungen

2010Bestand
Toxische Wirkung: Tetrachlorkohlenstoff

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte