T35.- Erfrierung mit Beteiligung mehrerer Körperregionen und nicht näher bezeichnete Erfrierung

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes8

T35.0 Oberflächliche Erfrierung mit Beteiligung mehrerer Körperregionen
T35.1 Erfrierung mit Gewebsnekrose mit Beteiligung mehrerer Körperregionen
T35.2 Nicht näher bezeichnete Erfrierung des Kopfes und des Halses
T35.3 Nicht näher bezeichnete Erfrierung des Thorax, des Abdomens, der Lumbosakralgegend und des Beckens
T35.4 Nicht näher bezeichnete Erfrierung der oberen Extremität
T35.5 Nicht näher bezeichnete Erfrierung der unteren Extremität
T35.6 Nicht näher bezeichnete Erfrierung mit Beteiligung mehrerer Körperregionen
T35.7 Nicht näher bezeichnete Erfrierung an nicht näher bezeichneten Lokalisationen

Änderungen

2010Bestand
Erfrierung mit Beteiligung mehrerer Körperregionen und nicht näher bezeichnete Erfrierung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte