T28.5 Verätzung des Mundes und des Rachens

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über T28.-FoKA: Konsens

Verätzung durch Lauge im Bereich Mund, Rachen, Ösophagus, Magenkorpus. Kann zusätzlich zu den einzelnen Kodes aus T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe noch ein Kode aus T29.- Verbrennungen oder Verätzungen mehrerer Körperregionen kodiert werden? Bei den Inklusiva zu T29.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis6

Mundverätzung
Primärschlüssel
Rachenverätzung
Primärschlüssel
Schlundverätzung
Primärschlüssel
Tonsillenverätzung
Primärschlüssel
Verätzung des Mundes und des Rachens
Primärschlüssel
Zungenverätzung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verätzung des Mundes und des Rachens

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte