T27.- Verbrennung oder Verätzung der Atemwege

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes8

T27.0 Verbrennung des Kehlkopfes und der Trachea
T27.1 Verbrennung des Kehlkopfes und der Trachea mit Beteiligung der Lunge
T27.2 Verbrennung sonstiger Teile der Atemwege
T27.3 Verbrennung der Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet
T27.4 Verätzung des Kehlkopfes und der Trachea
T27.5 Verätzung des Kehlkopfes und der Trachea mit Beteiligung der Lunge
T27.6 Verätzung sonstiger Teile der Atemwege
T27.7 Verätzung der Atemwege, Teil nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Verbrennung oder Verätzung der Atemwege

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte