T26-T28 Verbrennungen oder Verätzungen, die auf das Auge und auf innere Organe begrenzt sind

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –

Subkodes3

T26.- Verbrennung oder Verätzung, begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde
T27.- Verbrennung oder Verätzung der Atemwege
T28.- Verbrennung oder Verätzung sonstiger innerer Organe⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Verbrennungen oder Verätzungen, die auf das Auge und auf innere Organe begrenzt sind

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte