T26.- Verbrennung oder Verätzung, begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes10

T26.0 Verbrennung des Augenlides und der Periokularregion
T26.1 Verbrennung der Kornea und des Konjunktivalsackes
T26.2 Verbrennung mit nachfolgender Ruptur und Destruktion des Augapfels
T26.3 Verbrennung sonstiger Teile des Auges und seiner Anhangsgebilde
T26.4 Verbrennung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet
T26.5 Verätzung des Augenlides und der Periokularregion
T26.6 Verätzung der Kornea und des Konjunktivalsackes
T26.7 Verätzung mit nachfolgender Ruptur und Destruktion des Augapfels
T26.8 Verätzung sonstiger Teile des Auges und seiner Anhangsgebilde
T26.9 Verätzung des Auges und seiner Anhangsgebilde, Teil nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Verbrennung oder Verätzung, begrenzt auf das Auge und seine Anhangsgebilde

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte