T17.- Fremdkörper in den Atemwegen

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Inklusive:

Asphyxie durch Fremdkörper

Aspiration von Flüssigkeit oder Erbrochenem o.n.A.

Ersticken durch: Nahrung (regurgitiert)

Ersticken durch: Schleim

Subkodes8

T17.0 Fremdkörper in einer Nasennebenhöhle
T17.1 Fremdkörper im Nasenloch
T17.2 Fremdkörper im Rachen
T17.3 Fremdkörper im Kehlkopf
T17.4 Fremdkörper in der Trachea
T17.5 Fremdkörper im Bronchus
T17.8 Fremdkörper an sonstigen und mehreren Lokalisationen der Atemwege
T17.9 Teil nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Fremdkörper in den Atemwegen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte