T17.8 Fremdkörper an sonstigen und mehreren Lokalisationen der Atemwege

ICD-10-GM 2019Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Bronchiolen

Lunge

Alphabetisches Verzeichnis8

Fremdkörper in Bronchiolen
Primärschlüssel
Fremdkörper in der Lunge
Primärschlüssel
Asphyxie durch Fremdkörper in den Bronchiolen
Primärschlüssel
Asphyxie durch Fremdkörper in der Lunge
Primärschlüssel
Schleimaspiration in die Lunge
Primärschlüssel
Asphyxie durch Schleim in den Bronchiolen
Primärschlüssel
Asphyxie durch Schleim in der Lunge
Primärschlüssel
Schleimaspiration in die Bronchiolen
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Fremdkörper an sonstigen und mehreren Lokalisationen der Atemwege

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2019 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte