T15.0 Fremdkörper in der Kornea

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSAFehlsichtigkeiten / Erkrankungen der Retina, des N. opticus und der Sehbahn / Glaukom / n.n.bez. Augenverletzungen und Erkrankungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis9

Hornhautfremdkörper
Primärschlüssel
Hornhautübersplitterung
Primärschlüssel
Inkrustation der Kornea durch Fremdkörper
Primärschlüssel
Kornealfremdkörper
Primärschlüssel
Korneaprellung durch Fremdkörper
Primärschlüssel
Oberflächliche Korneaverletzung mit Fremdkörper
Primärschlüssel
Oberflächlicher Fremdkörper der Hornhaut mit Rosthof
Primärschlüssel
Oberflächlicher Fremdkörper der Hornhaut ohne Rosthof
Primärschlüssel
Tiefer Hornhautfremdkörper ohne Perforation
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Fremdkörper in der Kornea

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte