T15-T19 Folgen des Eindringens eines Fremdkörpers durch eine natürliche Körperöffnung

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Exklusive:

Fremdkörper: in Stichwunde - siehe offene Wunde nach Körperregion

Fremdkörper: verblieben, im Weichteilgewebe M79.5-

Fremdkörper: versehentlich in einer Operationswunde zurückgeblieben T81.5

Splitter ohne größere offene Wunde - siehe oberflächliche Verletzung nach Körperregion

Subkodes5

T15.- Fremdkörper im äußeren Auge
T16 Fremdkörper im OhrMorbi-RSA
T17.- Fremdkörper in den Atemwegen
T18.- Fremdkörper im Verdauungstrakt
T19.- Fremdkörper im Urogenitaltrakt

Änderungen

2010Bestand
Folgen des Eindringens eines Fremdkörpers durch eine natürliche Körperöffnung

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte