S99.7 Multiple Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Verletzungen, die in mehr als einer der Kategorien S90-S98 klassifizierbar sind

Kodierhinweis:

Bezüglich der Verschlüsselung multipler Verletzungen sind in der stationären Versorgung die Deutschen Kodierrichtlinien heranzuziehen.

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über S99.-

Die einzelnen Verletzungen werden, wann immer möglich, entsprechend ihrer Lokalisation und ihrer Art so genau wie möglich kodiert.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis4

Fußverletzung mit Sehnenbeteiligung
Primärschlüssel
Knöchelverletzung mit Sehnenbeteiligung
Primärschlüssel
Multiple Verletzungen von Fuß und Knöchelregion
Primärschlüssel
Zehenverletzung mit Sehnenbeteiligung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Multiple Verletzungen der Knöchelregion und des Fußes

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte