S85.- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Unterschenkels

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Knöchels und des Fußes S95.-

Subkodes9

S85.0 Verletzung der A. poplitea
S85.1 Verletzung der A. tibialis (anterior) (posterior)
S85.2 Verletzung der A. peronaea
S85.3 Verletzung der V. saphena magna in Höhe des Unterschenkels
S85.4 Verletzung der V. saphena parva in Höhe des Unterschenkels
S85.5 Verletzung der V. poplitea
S85.7 Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Unterschenkels
S85.8 Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des Unterschenkels
S85.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Unterschenkels

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Unterschenkels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte