DRGSystemDeutschland

S85.4Verletzung der V. saphena parva in Höhe des Unterschenkels

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSA’25
Schwere Frakturen des Beckens und der unteren Extremität / Schwerwiegende offene Wunden / Umschriebene Hirnverletzungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.

Alphabetisches Verzeichnis1

Verletzung der Vena saphena parva in Höhe des Unterschenkels
PrimärschlüsselPrimär†:S85.4

Änderungen

2010Bestand
Verletzung der V. saphena parva in Höhe des Unterschenkels

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte