S64.- Verletzung von Nerven in Höhe des Handgelenkes und der Hand

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes8

S64.0 Verletzung des N. ulnaris in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
S64.1 Verletzung des N. medianus in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
S64.2 Verletzung des N. radialis in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
S64.3 Verletzung der Nn. digitales des DaumensMorbi-RSA
S64.4 Verletzung der Nn. digitales sonstiger FingerMorbi-RSA
S64.7 Verletzung mehrerer Nerven in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
S64.8 Verletzung sonstiger Nerven in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA
S64.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Nervs in Höhe des Handgelenkes und der HandMorbi-RSA

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Nerven in Höhe des Handgelenkes und der Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte