S60-S69 Verletzungen des Handgelenkes und der Hand

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
Exklusive:

Beidseitige Beteiligung von Handgelenk und Hand T00-T07

Erfrierungen T33-T35

Insektenbiss oder -stich, giftig T63.4

Verbrennungen und Verätzungen T20-T32

Verletzungen des Armes, Höhe nicht näher bezeichnet T10-T11

Subkodes10

S60.- Oberflächliche Verletzung des Handgelenkes und der Hand
S61.- Offene Wunde des Handgelenkes und der Hand
S62.- Fraktur im Bereich des Handgelenkes und der Hand
S63.- Luxation, Verstauchung und Zerrung von Gelenken und Bändern in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S64.- Verletzung von Nerven in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S65.- Verletzung von Blutgefäßen in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S66.- Verletzung von Muskeln und Sehnen in Höhe des Handgelenkes und der Hand
S67.- Zerquetschung des Handgelenkes und der Hand
S68.- Traumatische Amputation an Handgelenk und Hand
S69.- Sonstige und nicht näher bezeichnete Verletzungen des Handgelenkes und der Hand

Änderungen

2010Bestand
Verletzungen des Handgelenkes und der Hand

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte