S36.15 Schwere Rissverletzung der Leber

ICD-10-GM 2010Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Text:

Rissverletzung mit bedeutender Zerreißung des Leberparenchyms (mindestens 10 cm lang und mindestens 3 cm tief)

Inklusive:

Multiple mittelschwere Rissverletzungen, mit oder ohne Hämatom

Alphabetisches Verzeichnis1

Schwere Rissverletzung der Leber
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Schwere Rissverletzung der Leber

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2010 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte