S19.9 Nicht näher bezeichnete Verletzung des Halses

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig

Alphabetisches Verzeichnis10

Epiglottisverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Halsverletzung
Primärschlüssel
Kehlkopfverletzung
Primärschlüssel
Larynxverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Rachenverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Schilddrüsenverletzung a.n.k.
Primärschlüssel
Verletzung der Fossa supraclavicularis a.n.k.
Primärschlüssel
Verletzung der Kehle a.n.k.
Primärschlüssel
Verletzung der Pars cervicalis der Trachea a.n.k.
Primärschlüssel
Zervikale Ösophagusverletzung a.n.k.
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Nicht näher bezeichnete Verletzung des Halses

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte