S09.0 Verletzung von Blutgefäßen des Kopfes, anderenorts nicht klassifiziert

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Exklusive:

Verletzung: extrakranielle hirnversorgende Gefäße S15.-

Verletzung: intrakranielle Gefäße S06.-

Alphabetisches Verzeichnis1

Verletzung eines Blutgefäßes des Kopfes
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen des Kopfes, anderenorts nicht klassifiziert

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte