S15.- Verletzung von Blutgefäßen in Halshöhe

ICD-10-GM 2018Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes7

S15.0- Verletzung der A. carotisAmbulant 4-stellig
S15.1 Verletzung der A. vertebralis
S15.2 Verletzung der V. jugularis externa
S15.3 Verletzung der V. jugularis interna
S15.7 Verletzung mehrerer Blutgefäße in Höhe des Halses
S15.8- Verletzung sonstiger Blutgefäße in Höhe des HalsesAmbulant 4-stellig
S15.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Blutgefäßes in Höhe des Halses

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Blutgefäßen in Halshöhe

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2018 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte