S04.- Verletzung von Hirnnerven

ICD-10-GM 2017Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen

Subkodes10

S04.0 Sehnerv- und Sehbahnenverletzung
S04.1 Verletzung des N. oculomotorius
S04.2 Verletzung des N. trochlearis
S04.3 Verletzung des N. trigeminus
S04.4 Verletzung des N. abducens
S04.5 Verletzung des N. facialis
S04.6 Verletzung des N. vestibulocochlearis
S04.7 Verletzung des N. accessorius
S04.8 Verletzung sonstiger Hirnnerven
S04.9 Verletzung eines nicht näher bezeichneten Hirnnervs

Änderungen

2010Bestand
Verletzung von Hirnnerven

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2017 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte