Q16.- Angeborene Fehlbildungen des Ohres, die eine Beeinträchtigung des Hörvermögens verursachen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Angeborene Schwerhörigkeit oder Taubheit H90.-

Subkodes7

Q16.0 Angeborenes Fehlen der Ohrmuschel
Q16.1 Angeborene(s) Fehlen, Atresie und Striktur des (äußeren) Gehörganges
Q16.2 Fehlen der Tuba auditiva (angeboren)
Q16.3 Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen
Q16.4 Sonstige angeborene Fehlbildungen des Mittelohres
Q16.5 Angeborene Fehlbildung des Innenohres
Q16.9 Angeborene Fehlbildung des Ohres als Ursache einer Beeinträchtigung des Hörvermögens, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildungen des Ohres, die eine Beeinträchtigung des Hörvermögens verursachen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte