Q16.3 Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Inklusive:

Verschmelzung der Gehörknöchelchen

Alphabetisches Verzeichnis10

Akzessorisches Gehörknöchelchen
Primärschlüssel
Ambossagenesie
Primärschlüssel
Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen
Primärschlüssel
Angeborene Ohrknöchelchenanomalie
Primärschlüssel
Angeborene Verformung der Ohrknöchelchen
Primärschlüssel
Angeborene Verschmelzung der Gehörknöchelchen
Primärschlüssel
Angeborenes Fehlen des Amboss
Primärschlüssel
Kongenitale Lageanomalie der Ohrknöchelchen
Primärschlüssel
Kongenitale Ohrknöchelchenfusion
Primärschlüssel
Persistierende Arteria stapedia
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Angeborene Fehlbildung der Gehörknöchelchen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte