N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 2 SEG-4-Empfehlungen · 1 weitere Quelle · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Dialysepflichtige chronische Niereninsuffizienz

Glomeruläre Filtrationsrate unter 15 ml/min/1,73 m² Körperoberfläche

Terminale Niereninsuffizienz

Regeln außerhalb des Katalogs6

gilt für Aufnahmen ab 01.12.2020 · auch für Rechnungen, die am 15.10.2020 in MD-Prüfung waren

Aufnahme wegen starker Überwässerung und Hyperkaliämie bei bekannter terminaler Nierenkrankheit mit Dialysepflichtigkeit. Es erfolgt eine Nierenersatztherapie (CVVH) mit Flüssigkeitsentzug und Ausgleich der Elektrolyte.

gilt über N18.-

Steht eine Nierenerkrankung in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Nierenerkrankung (z.B. aus N18.– Chronische Nierenkrankheit) gefolgt von I12.– Hypertensive Nierenkrankheit anzugeben.

gilt über N18.-

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.–) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.–) vorliegt, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.– Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.

Ist nach erfolgreicher Nierentransplantation außer Z94.0 Zustand nach Nierentransplantation auch zusätzlich N18.5 Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5 zu kodieren?

Fallkonstellation 1 (bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 15) Stationäre Aufnahme elektiv zur geplanten Revision eines Shunts wegen Knickstenose (Shunt aus alloplastischem Material) bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Diagnostik und Indikationsstellung ambulant erfolgt, erfolgreicher Revisionseingriff.

▸ noch 1 Regeln
BSGBSG, Urteil vom 19.04.2016: Erfordernis medizinischer Krankenhausbehandlung für eine Dialyse – Nichtkodierung von Dialysefremdleistungen – Verfassungsmäßigkeit19.04.2016

1. Krankenhäuser dürfen normenvertraglich geregelte Leistungen nur insoweit abrechnen, als sie nach höherrangigem Recht generell kodierfähig sind. 2. Führt ein Krankenhaus, das über keine eigene Dialyseeinrichtung verfügt, eine Dialysebehandlung eines aus anderen Gründen stationär behandelten Versicherten fort, darf es diese nur berechnen, wenn die Dialyse medizinisch Krankenhausbehandlung erfordert.

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▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext N18.5 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis14

Chronische Niereninsuffizienz, Stadium 5
Primärschlüssel
Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5
Primärschlüssel
Dialysepflichtige chronische Niereninsuffizienz
Primärschlüssel
Dialysepflichtige terminale Niereninsuffizienz
Primärschlüssel
Nierenkrankheit im Endstadium
Primärschlüssel
Terminale Niereninsuffizienz
Primärschlüssel
Terminale Nierenkrankheit
Primärschlüssel
Terminale renale Krankheit
Primärschlüssel
Terminales chronisches Nierenversagen
Primärschlüssel
Terminales Nierenversagen
Primärschlüssel
Aluminiumverursachte Anämie nach Dialyse
Kreuz / Stern
Anämie bei chronischer Nierenkrankheit, Stadium 5
Kreuz / Stern
Dialysedemenz
Kreuz / Stern
Dialyseenzephalopathie
Kreuz / Stern

Änderungen

2010Bestand
Chronische Nierenkrankheit, Stadium 5

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte