I60-I69 Zerebrovaskuläre Krankheiten

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Mit Angabe von Hypertonie (Zustände unter I10 und I15.-)

Kodierhinweis:

Soll eine vorliegende Hypertonie angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.

Exklusive:

Traumatische intrakranielle Blutung S06.-

Vaskuläre Demenz F01.-

Zerebrale transitorische Ischämie und verwandte Syndrome G45.-

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über I60.-

1. Akuter Schlaganfall

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

I60.- Subarachnoidalblutung⚖ 1
I61.- Intrazerebrale Blutung⚖ 1
I62.- Sonstige nichttraumatische intrakranielle Blutung⚖ 1
I63.- Hirninfarkt⚖ 2
I64 Schlaganfall, nicht als Blutung oder Infarkt bezeichnet⚖ 1
I65.- Verschluss und Stenose präzerebraler Arterien ohne resultierenden Hirninfarkt
I66.- Verschluss und Stenose zerebraler Arterien ohne resultierenden Hirninfarkt
I67.- Sonstige zerebrovaskuläre Krankheiten
I68.-* Zerebrovaskuläre Störungen bei anderenorts klassifizierten Krankheiten
I69.- Folgen einer zerebrovaskulären Krankheit⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Zerebrovaskuläre Krankheiten

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte