I50.01 Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Morbi-RSASchwere Herzinsuffizienz (Alter > 74 Jahre) und mittelgradige Herzinsuffizienz — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
⚖ Regellage3 verbindliche Regeln · 2 SEG-4-Empfehlungen · 6 weitere Quellen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Globale Herzinsuffizienz

Rechtsherzinsuffizienz infolge Linksherzinsuffizienz

Rechtsherzinsuffizienz o.n.A.

Kodierhinweis:

Bei einer globalen Herzinsuffizienz kommen die Schlüsselnummern I50.02!-I50.05! nicht zur Anwendung. Es ist in diesem Fall die Schlüsselnummer I50.01 in Kombination mit einer Schlüsselnummer aus I50.1- zur Angabe des Stadiums der Herzinsuffizienz anzugeben.

Regeln außerhalb des Katalogs11

-Anmerkung: Erläuterungen, die mit den entsprechenden Abschnitten aus dem Regelwerk für die WHO-Ausgabe der ICD-10 (Band II) identisch sind, sind am Ende mit „(WHO)“ gekennzeichnet.

gilt über I50.-

Steht eine Herzkrankheit in kausalem Zusammenhang zur Hypertonie, so ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.− Herzinsuffizienz oder I51.− Komplikationen einer Herzkrankheit und ungenau beschriebene Herzkrankheit) gefolgt von I11.− Hypertensive Herzkrankheit anzugeben.

gilt über I50.-

In Fällen, bei denen sowohl eine hypertensive Herzkrankheit (I11.–) als auch eine hypertensive Nierenkrankheit (I12.–) vorliegt, ist ein Kode für die Herzkrankheit (z.B. aus I50.– Herzinsuffizienz) und für die Nierenkrankheit (z.B. aus N18.

Gilt der Grundsatz „Ätiologie vor Manifestation“ generell oder nur im Kreuz-Stern-System? Beispiel: Aufnahme wegen Dyspnoe bei dekompensierter Rechtsherz-insuffizienz auf dem Boden eines Cor pulmonale bei pulmonaler Hypertonie in Folge einer Lungenbeteiligung bei bekannter Sklerodermie. Was ist die Hauptdiagnose?

Verschlüsselung einer Stauungspneumonie in Verbindung mit Herzinsuffizienz

▸ noch 6 Regeln
BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Prüfverfahren nach § 275 Abs 1c SGB 5 – Korrektur der Hauptdiagnose – teleologische Reduktion der Regelung über Datensatzkorrekturen nach de …16.07.2025

Die Regelung über Datensatzkorrekturen nach der Prüfverfahrensvereinbarung 2016 (juris: PrüfvVbg) ist im Fall der Korrektur der Hauptdiagnose teleologisch dahingehend zu reduzieren, dass im gerichtlichen Verfahren sich der Vergütungsanspruch unter voller materieller Prüfung nach der sich danach ergebenden Hauptdiagnose bestimmt, der Anspruch des Krankenhauses aber auf den Rechnungsbetrag beschränkt ist, der sich aus der ursprünglich erfolgten Kodierung oder in zulässiger Weise erfolgten Nachkodierung ergibt.

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BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: 16.07.2025
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BSGBSG, Urteil vom 12.12.2023: kurze Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung – Auslegung im Einklang mit höherrangigem Recht – keine Verurteilung der K …12.12.2023

1. Liegt eine Voraussetzung eines Diagnosekodes des systematischen Verzeichnisses des ICD-10-GM eindeutig nicht vor, kann dieser selbst dann nicht kodiert werden, wenn sowohl das alphabetische Verzeichnis als auch das Exklusivum eines anderen Kodes für eine bestimmte Erkrankung hierauf verweisen. 2. Eine landesvertragliche Regelung zur Vereinbarung kurzer Zahlungsfristen für die Begleichung der Krankenhausrechnung kann im Einklang mit höherrangigem Recht so ausgelegt werden, dass die Krankenkasse hieraus nicht zur Zahlung der Vergütung zu verurteilen ist, wenn sie im Verlauf eines gerichtliche …

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BSGBSG, Urteil vom 18.05.2021: Auslegung der 2014 geschlossenen Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gemäß der allgemeinen für Gesetze geltenden Auslegungsmethoden …18.05.2021

Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Auslegung der 2014 geschlossenen Prüfverfahrensvereinbarung (juris: PrüfvVbg) gemäß der allgemeinen für Gesetze geltenden Auslegungsmethoden - PrüfvVbg als materielle Präklusionsregelung - Unzulässigkeit einer Änderung eines zu Abrechnungszwecken übermittelten Datensatzes nach Ablauf der in der PrüfvVbg geregelten Änderungsfrist

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BSGBSG, Urteil vom 23.06.2015: Vergütungsanspruch des Krankenhauses gegen die Krankenkasse – keine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung für unter 60-jährige P …23.06.2015
gilt über I50.0-

Eine geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung ist nur für Patienten ab Vollendung des 60. Lebensjahrs vorgesehen.

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BSGBSG, Urteil vom 14.10.2014: unzutreffende Kodierung einer Neben- als Hauptdiagnose – freiwillige vorprozessuale Übergabe von Behandlungsunterlagen an MDK durch Krankenh …14.10.2014

1. Kodiert ein Krankenhaus zu Unrecht eine Nebendiagnose als Hauptdiagnose, obliegt es ihm, die tatsächlichen Voraussetzungen der berechneten Vergütung darzutun. 2. Behandlungsunterlagen, die das Krankenhaus dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung vorprozessual freiwillig übergibt, unterliegen auch dann keinem Beweisverwertungsverbot, wenn die Prüfanzeige dem Krankenhaus erst nach Ablauf der sechswöchigen Anzeigefrist zugeht.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis42

Bernheim-Syndrom
Primärschlüssel
Biventrikuläre Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte globale Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte kardiale Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Dekompensierte Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Globale Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Globales Herzversagen
Primärschlüssel
Herzinsuffizienz mit Globaldekompensation
Primärschlüssel
Herzinsuffizienz mit peripherem Ödem
Primärschlüssel
Herzödem
Primärschlüssel
Herzstauung
Primärschlüssel
Herzwassersucht
Primärschlüssel
Kardiale Anasarka
Primärschlüssel
Kardiale Globalinsuffizienz
Primärschlüssel
Kardiale Stase
Primärschlüssel
Kardiale Stauung
Primärschlüssel
▸ noch 26 Einträge
Kardiale Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Kardialer Aszites
Primärschlüssel
Kardialer Hydrops
Primärschlüssel
Kardiales peripheres Ödem
Primärschlüssel
Kardiovaskuläres Ödem bei Herzinsuffizienz
Primärschlüssel
Kongestive Herzkrankheit
Primärschlüssel
Kongestive Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Kongestives Herzversagen
Primärschlüssel
Myokardiales Versagen mit Stauungserscheinungen
Primärschlüssel
Myokardschwäche mit peripherem Ödem
Primärschlüssel
Rechtsherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei leichterer Belastung
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden bei stärkerer Belastung
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz mit Beschwerden in Ruhe
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz ohne Beschwerden
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz, NYHA-Stadium I
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz, NYHA-Stadium II
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz, NYHA-Stadium III
Primär + Zusatz
Rechtsherzinsuffizienz, NYHA-Stadium IV
Primär + Zusatz
Rechtsherzversagen
Primärschlüssel
Rechtsherzversagen als Folge einer Linksherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz nach Linksherzinsuffizienz
Primärschlüssel
Stauungsherzversagen
Primärschlüssel
Stauungsinsuffizienz
Primärschlüssel
Stauungsinsuffizienz des Herzens
Primärschlüssel
Biventrikuläre Myokardinsuffizienz
zurückgezogenPrimärschlüssel

Arzneimittelvalidierung Morbi-RSA (ATC)34

C01AA
DigitalisglykosideICD:I11.0-I11.00I11.01+39
C01AC
StrophanthusglykosideICD:I11.0-I11.00I11.01+39
C01AH
Homöopathische und anthroposophische Zubereitungen mit HerzglykosidenICD:I11.0-I11.00I11.01+47
C01AP
Andere pflanzliche Zubereitungen mit HerzglykosidenICD:I11.0-I11.00I11.01+39
C01CX
Andere KardiostimulanzienICD:I11.0-I11.00I11.01+39
C01EB
Andere HerzmittelICD:I11.0-I11.00I11.01+20
C03AA
Thiazide, reinICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03BA
Sulfonamide, reinICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03BX
Andere Low-ceiling-DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03CA
Sulfonamide, reinICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03DA
AldosteronantagonistenICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03EA
Low-ceiling-Diuretika und Kalium sparende MittelICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03EB
High-ceiling-Diuretika und Kalium sparende DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03EC
Aldosteronantagonisten und Low-ceiling-DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03ED
Aldosteronantagonisten und High-ceiling-DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C03XH
Andere homöopathische und anthroposophische DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
▸ noch 18 Einträge
C03XP
Pflanzliche DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+99
C07AA
Beta-Adrenozeptorantagonisten, nichtselektivICD:G21.0G24.0G24.1+132
C07AB
Beta-Adrenozeptorantagonisten, selektivICD:G21.0G24.0G24.1+132
C07AG
Alpha- und Beta-AdrenozeptorantagonistenICD:I10.0-I10.00I10.01+108
C07BA
Beta-Adrenozeptorantagonisten, nichtselektiv, und ThiazideICD:I10.0-I10.00I10.01+100
C07BB
Beta-Adrenozeptorantagonisten, selektiv, und ThiazideICD:I10.0-I10.00I10.01+108
C07CA
Beta-Adrenozeptorantagonisten, nichtselektiv, und andere DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+100
C07CB
Beta-Adrenozeptorantagonisten, selektiv, und andere DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+108
C07DA
Beta-Adrenozeptorantagonisten, nichtselektiv, Thiazide und andere DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+100
C07FB
Beta-Adrenozeptorantagonisten und CalciumkanalblockerICD:I10.0-I10.00I10.01+100
C07FX
Beta-Adrenozeptorantagonisten, andere KombinationenICD:I10.0-I10.00I10.01+100
C09AA
ACE-Hemmer, reinICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09BA
ACE-Hemmer und DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09CA
Angiotensin-II-Rezeptorblocker (ARB), reinICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09DA
Angiotensin-II-Rezeptorblocker (ARB) und DiuretikaICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09DB
Angiotensin-II-Rezeptorblocker (ARB) und CalciumkanalblockerICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09DX
Angiotensin-II-Rezeptorblocker (ARB), andere KombinationenICD:I10.0-I10.00I10.01+113
C09XA
Renin-InhibitorenICD:I10.0-I10.00I10.01+113

Änderungen

2010Bestand
Sekundäre Rechtsherzinsuffizienz

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte