Stufe 9 der Sehbeeinträchtigung o.n.A.
Die nachstehende Tabelle enthält eine Klassifikation des Schweregrades der Sehbeeinträchtigung in Anlehnung an den Beschluss des International Council of Ophthalmology (2002) und die Resolution der WHO-Konferenz zur „Entwicklung von Standards zu Kriterien für Visusverlust und Visusfunktion“ (WHO/PBL/03.91; 2003).
Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.0 bis H54.3 sollte die Sehschärfe binokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden. Zur Bestimmung der Sehbeeinträchtigung für die Schlüsselnummern H54.4 bis H54.6 sollte die Sehschärfe monokular und mit ggf. vorhandener Korrektur (Brille oder Kontaktlinse) gemessen werden.
Wenn die Größe des Gesichtsfeldes mitberücksichtigt wird, sollten Patienten, deren Gesichtsfeld des gesünderen Auges bei zentraler Fixation nicht größer als 10 Grad ist, in die Stufe 3 eingeordnet werden. Bei monokularer hochgradiger Sehbehinderung (H54.4) gilt der Grad des Gesichtsfeldausfalls des betroffenen Auges.
| Stufen | Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne) | Sehschärfe mit bestmöglicher Korrektur (in Ferne) |
| --- | --- | --- |
| Stufen | gleich oder geringer als: | höher als: |
| --- | --- | --- |
| 0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung | | 6/18 |
| 0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung | | 3/10 (0,3) |
| 0 - leichte oder keine Sehbeeinträchtigung | | 20/70 |
| 1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung | 6/18 | 6/60 |
| 1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung | 3/10 (0,3) | 1/10 (0,1) |
| 1 - mittelschwere Sehbeeinträchtigung | 20/70 | 20/200 |
| 2 - schwere Sehbeeinträchtigung | 6/60 | 3/60 |
| 2 - schwere Sehbeeinträchtigung | 1/10 (0,1) | 1/20 (0,05) |
| 2 - schwere Sehbeeinträchtigung | 20/200 | 20/400 |
| 3 - hochgradige Sehbehinderung | 3/60 | 1/60 (Fingerzählen bei 1 m) |
| 3 - hochgradige Sehbehinderung | 1/20 (0,05) | 1/50 (0,02) |
| 3 - hochgradige Sehbehinderung | 20/400 | 5/300 (20/1200) |
| 4 - Blindheit | 1/60 (Fingerzählen bei 1 m) | Lichtwahrnehmung |
| 4 - Blindheit | 1/50 (0,02) | Lichtwahrnehmung |
| 4 - Blindheit | 5/300 (20/1200) | Lichtwahrnehmung |
| 5 - Blindheit | keine Lichtwahrnehmung | keine Lichtwahrnehmung |
| 9 | unbestimmt oder nicht näher bezeichnet | unbestimmt oder nicht näher bezeichnet |
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
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Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte