H54.6 Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, monokular

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Text:

Stufe 1 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufen 0 oder 9 des anderen Auges

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über H54.-

Typen des Diabetes mellitus

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Mittelschwere monokulare Sehbeeinträchtigung
Primärschlüssel
Stufe 1 der Sehbeeinträchtigung eines Auges mit Stufe 0 oder 9 des anderen Auges
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Mittelschwere Sehbeeinträchtigung, monokular

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte