G82.- Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage2 verbindliche Regeln · 2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Hinweis:

Diese Kategorie dient zur Verschlüsselung von Paresen und Plegien bei Querschnittlähmungen oder Hirnerkrankungen, wenn andere Schlüsselnummern nicht zur Verfügung stehen.

Diese Kategorie dient auch zur multiplen Verschlüsselung, um diese durch eine beliebige Ursache hervorgerufenen Krankheitszustände zu kennzeichnen.

Für den Gebrauch dieser Kategorie in der stationären Versorgung sind die Deutschen Kodierrichtlinien heranzuziehen.

Soll die funktionale Höhe einer Schädigung des Rückenmarkes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer aus G82.6- zu verwenden.

Besteht eine (langzeitige) Beatmungspflicht, so ist Z99.1 als zusätzliche Schlüsselnummer zu benutzen.

Inklusive:

Paraplegie chronisch

Quadriplegie chronisch

Tetraplegie chronisch

Exklusive:

Akute traumatische Querschnittlähmung S14.- S24.- S34.-

Angeborene und infantile Zerebralparese G80.-

Regeln außerhalb des Katalogs4

Zur Kodierung einer traumatischen Tetraplegie/Paraplegie siehe DKR 1910 Verletzung des Rückenmarks (Seite 169).

Stationäre Aufnahme akut mit Massenprolaps L4/5. Klinisch neben Schmerzexacerbation hochgradige Fußheberparesen bds. KG1/5, Taubheitsgefühl. Sofortige operative Therapie des Bandscheibenvorfalls. Kann zusätzlich zu den Diagnosen M51.

Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt. Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes7

G82.0- Schlaffe Paraparese und ParaplegieAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.1- Spastische Paraparese und ParaplegieAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.2- Paraparese und Paraplegie, nicht näher bezeichnetAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.3- Schlaffe Tetraparese und TetraplegieAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.4- Spastische Tetraparese und TetraplegieAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.5- Tetraparese und Tetraplegie, nicht näher bezeichnetAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 4
G82.6-! Funktionale Höhe der Schädigung des RückenmarkesAusrufezeichenkodeAmbulant 4-stelligMorbi-RSA⚖ 6

Änderungen

2010Bestand
Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte