G80-G83 Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome

ICD-10-GM 2021Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage2 SEG-4-Empfehlungen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über G80.-FoKA: Konsens

Was ist die Hauptdiagnose bei Kindern mit infantiler Zerebralparese bei operativer Behandlung von Kontrakturen?

gilt über G80.-FoKA: Konsens

Aufnahme mit linksseitiger Hemiparese bei Verdacht auf Hirninfarkt. Bei Aufnahme leichte Sprechstörung und leichte Hemiparese links. In der Bildgebung Nachweis von multiplen frischen rechts cerebralen Ischämien. Es erfolgt eine Schlaganfallkomplexbehandlung.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes4

G80.- Infantile Zerebralparese⚖ 2
G81.- Hemiparese und Hemiplegie
G82.- Paraparese und Paraplegie, Tetraparese und Tetraplegie⚖ 4
G83.- Sonstige Lähmungssyndrome⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Zerebrale Lähmung und sonstige Lähmungssyndrome

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2021 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte