F81.9 Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
1 – 124Altersbeschränkung: 1 Jahre – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
Inklusive:

Lernbehinderung o.n.A.

Lernstörung o.n.A.

Störung des Wissenserwerbs o.n.A.

Alphabetisches Verzeichnis11

Entwicklungsproblem des Lernvermögens
Primärschlüssel
Entwicklungsstörung der Lernfähigkeit
Primärschlüssel
Entwicklungsstörung in der Schule
Primärschlüssel
Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten
Primärschlüssel
Lernbehinderung
Primärschlüssel
Lerndefekt
Primärschlüssel
Lernschwäche
Primärschlüssel
Lernstörung
Primärschlüssel
Problem Kenntnisse zu erwerben
Primärschlüssel
Schwierigkeiten Kenntnisse zu erwerben
Primärschlüssel
Wissenserwerbstörung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Entwicklungsstörung schulischer Fertigkeiten, nicht näher bezeichnet

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte