F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Zusatzkennzeichen:

[4. Stellen siehe am Anfang dieser Krankheitsgruppe]

Regeln außerhalb des Katalogs1

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10–F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

F18.0 Akute Intoxikation [akuter Rausch]Morbi-RSA⚖ 1
F18.1 Schädlicher GebrauchMorbi-RSA⚖ 1
F18.2 AbhängigkeitssyndromMorbi-RSA⚖ 1
F18.3 EntzugssyndromMorbi-RSA⚖ 1
F18.4 Entzugssyndrom mit DelirMorbi-RSA⚖ 1
F18.5 Psychotische StörungMorbi-RSA⚖ 1
F18.6 Amnestisches SyndromMorbi-RSA⚖ 1
F18.7 Restzustand und verzögert auftretende psychotische StörungMorbi-RSA⚖ 1
F18.8 Sonstige psychische und VerhaltensstörungenMorbi-RSA⚖ 1
F18.9 Nicht näher bezeichnete psychische und VerhaltensstörungMorbi-RSA⚖ 1

Änderungen

2010Bestand
Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte