F10-F19 Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): – · ambulant (§ 295 SGB V): –
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Text:

Dieser Abschnitt enthält eine Vielzahl von Störungen unterschiedlichen Schweregrades und mit verschiedenen klinischen Erscheinungsbildern; die Gemeinsamkeit besteht im Gebrauch einer oder mehrerer psychotroper Substanzen (mit oder ohne ärztliche Verordnung). Die verursachenden Substanzen werden durch die dritte Stelle, die klinischen Erscheinungsbilder durch die vierte Stelle kodiert; diese können je nach Bedarf allen psychotropen Substanzen zugeordnet werden. Es muss aber berücksichtigt werden, dass nicht alle Kodierungen der vierten Stelle für alle Substanzen sinnvoll anzuwenden sind.

Die Identifikation der psychotropen Stoffe soll auf der Grundlage möglichst vieler Informationsquellen erfolgen, wie die eigenen Angaben des Patienten, die Analyse von Blutproben oder von anderen Körperflüssigkeiten, charakteristische körperliche oder psychische Symptome, klinische Merkmale und Verhalten sowie andere Befunde, wie die im Besitz des Patienten befindlichen Substanzen oder fremdanamnestische Angaben. Viele Betroffene nehmen mehrere Substanzarten zu sich. Die Hauptdiagnose soll möglichst nach der Substanz oder Substanzklasse verschlüsselt werden, die das gegenwärtige klinische Syndrom verursacht oder im Wesentlichen dazu beigetragen hat. Zusatzdiagnosen sollen kodiert werden, wenn andere Substanzen oder Substanzklassen aufgenommen wurden und Intoxikationen (vierte Stelle .0), schädlichen Gebrauch (vierte Stelle .1), Abhängigkeit (vierte Stelle .2) und andere Störungen (vierte Stelle .3-.9) verursacht haben.

Nur wenn die Substanzaufnahme chaotisch und wahllos verläuft oder wenn Bestandteile verschiedener Substanzen untrennbar vermischt sind, soll mit "Störung durch multiplen Substanzgebrauch (F19.-)" kodiert werden.

Exklusive:

Schädlicher Gebrauch von nichtabhängigkeitserzeugenden Substanzen F55.-

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über F10.-

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10–F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

SEG-4KDE 14: Alkoholrausch01.01.2026

Abgrenzung bei der Kodierung als Hauptdiagnose für stationäre Behandlung: F10.0 Psychische Störungen und Verhaltensstörungen durch Alkohol: Akute Intoxikation [akuter Rausch] gegen T51.0 Toxische Wirkung von vorwiegend nicht medizinisch verwendeten Substanzen, Toxische Wirkung von Alkohol, Äthanol

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes10

F10.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Alkohol⚖ 2
F11.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Opioide⚖ 1
F12.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Cannabinoide⚖ 1
F13.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Sedativa oder Hypnotika⚖ 1
F14.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Kokain⚖ 1
F15.- Psychische und Verhaltensstörungen durch andere Stimulanzien, einschließlich Koffein⚖ 1
F16.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Halluzinogene⚖ 1
F17.- Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak⚖ 1
F18.- Psychische und Verhaltensstörungen durch flüchtige Lösungsmittel⚖ 1
F19.- Psychische und Verhaltensstörungen durch multiplen Substanzgebrauch und Konsum anderer psychotroper Substanzen⚖ 3

Änderungen

2010Bestand
Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte