F17.2 Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom

ICD-10-GM 2020Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 weitere Quelle · zuletzt 17.12.2013 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über F17.-

Die allgemeinen Hinweise zu den Kategorien F10–F19 in der ICD-10-GM sind zu beachten.

BSGBSG, Urteil vom 17.12.2013: kurze sozialrechtliche Verjährung – Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern – Geltung der Zinsvorschriften des BGB17.12.2013

Leitet eine Krankenkasse die Prüfung bezahlter Krankenhausvergütung ein, indem sie den Medizinischen Dienst hiermit beauftragt, hemmt dies nicht den Eintritt der Verjährung eines Erstattungsanspruchs wegen Überzahlung der geprüften Abrechnung.

Volltext anzeigen (~16 Seiten)

Wird geladen …

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis3

Abhängigkeit von Nikotin
Primärschlüssel
Chronischer Nikotinabusus
Primärschlüssel
Tabak-Abhängigkeitssyndrom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Psychische und Verhaltensstörungen durch Tabak: Abhängigkeitssyndrom

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2020 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte