E87.6 Hypokaliämie

ICD-10-GM 2023Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
CCL:12Complication and Comorbidity Level je Partition: Als Nebendiagnose kann dieser Kode mit den Stufen 1, 2 in die PCCL-Berechnung eingehen.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · 3 weitere Quellen · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Kaliummangel

Regeln außerhalb des Katalogs4

Nach einem herzchirurgischen Eingriff wird postoperativ häufig intravenös Kalium gegeben, ohne dass im Verlauf ein erniedrigter Serum-Kalium-Spiegel nachgewiesen wurde. Rechtfertigt dies dennoch die Nebendiagnose E87.6 Hypokaliämie?

BSGBSG, Urteil vom 16.07.2025: Konkretisierung des Prüfgegenstandes – Ausschluss der Korrektur und Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen – Nachkodieru …16.07.2025

Sozialgerichtliches Verfahren - Revisionsverfahren - Feststellung individueller Tatsachen - keine Zurückverweisung an das LSG - Prozessökonomie - Wahrung der Interessen der Beteiligten - Krankenversicherung - Krankenhausvergütung - Abrechnungsprüfung - Präklusionswirkung des § 7 Abs 5 PrüfvV 2016 - Konkretisierung des Prüfgegenstandes - Ausschluss der Korrektur und Ergänzung von Datensätzen nach Ablauf der Änderungsfristen - Nachkodierung nicht durch MDK-Gutachten gerechtfertigt

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BSGBSG, Urteil vom 25.10.2016: Aufwandspauschale – Überprüfung der Krankenhausrechnung auf sachlich-rechnerische Richtigkeit nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht25.10.2016

1. Krankenkassen haben das Recht, Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit unabhängig von dem Rechtsregime der Auffälligkeitsprüfung zu überprüfen. 2. Prüfen Krankenkassen nach dem vor dem 1.1.2016 geltenden Recht Krankenhausrechnungen über die Behandlung von Kassenpatienten auf sachlich-rechnerische Richtigkeit, löst dies keinen Anspruch auf Zahlung einer Aufwandspauschale aus.

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BSGBSG, Urteil vom 13.11.2012: Geltendmachung einer weiteren Vergütung des Krankenhausträgers gegenüber der Krankenkasse nach Ablauf des Haushaltsjahres der Behandlung – V …13.11.2012

Fordert ein Krankenhaus nach Ablauf von mehr als einem vollen Geschäftsjahr wegen Unvollständigkeit seiner plausiblen Schlussrechnung von der Krankenkasse für die Behandlung eines Versicherten eine weitere Vergütung, verstößt dies regelmäßig gegen Treu und Glauben.

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Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Diagnosehäufigkeit

5.933 Fälle · 68 % Frauen · Gipfel 80 bis unter 85 Jahre · 67 % Innere Medizin’23

Rang 533 von 7.684 auf derselben Katalogebene · 0,034 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Männer ab etwa 69, der Frauen ab etwa 74 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr1010,017 %8,0
1 bis unter 5 Jahre196130,32 %9,6
5 bis unter 10 Jahre171070,29 %4,0
10 bis unter 15 Jahre14680,24 %12,1
15 bis unter 18 Jahre436370,72 %3,6
18 bis unter 20 Jahre5811470,98 %5,1
20 bis unter 25 Jahre12341822,1 %3,0
25 bis unter 30 Jahre11230821,9 %3,5
30 bis unter 35 Jahre15068822,5 %2,6
35 bis unter 40 Jahre14850982,5 %3,7
40 bis unter 45 Jahre230831473,9 %4,1
45 bis unter 50 Jahre234791553,9 %3,9
50 bis unter 55 Jahre269961734,5 %5,1
55 bis unter 60 Jahre3671512166,2 %5,7
60 bis unter 65 Jahre4501932577,6 %5,7
65 bis unter 70 Jahre4871853028,2 %6,6
70 bis unter 75 Jahre5551933629,4 %6,3
75 bis unter 80 Jahre5901943969,9 %7,2
80 bis unter 85 Jahre89124065115 %7,4
85 bis unter 90 Jahre79320359013 %7,0
90 bis unter 95 Jahre311622495,2 %6,9
ab 95 Jahren7115561,2 %5,3

Verweildauer nach Alter: zwischen ⌀ 2,6 Tagen (30 bis unter 35 Jahre) und ⌀ 7,4 Tagen (80 bis unter 85 Jahre).

Behandelnde Fachabteilung

49.066 Fälle

Überwiegend Innere Medizin (67 %)

  • Innere Medizin67 %32.784
  • Kardiologie6,7 %3.280
  • Gastroenterologie6,6 %3.219
  • Geriatrie5,4 %2.662
  • Nephrologie4,8 %2.363
  • Übrige 29 Abteilungen9,7 %4.758
▸ Übrige einzeln
  • Neurologie2,7 %1.305
  • Intensivmedizin1,4 %667
  • Pädiatrie0,98 %479
  • Chirurgie0,69 %340
  • Hämatologie und internistische Onkologie0,68 %333
  • Endokrinologie0,64 %315
  • Pneumologie0,60 %296
  • Sonstige Fachabteilung0,56 %273
  • Urologie0,41 %203
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe0,30 %148
  • Unfallchirurgie0,26 %130
  • Neurochirurgie0,084 %41
  • Orthopädie0,073 %36
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,055 %27
  • Herzchirurgie0,049 %24
  • Dermatologie0,047 %23
  • Neonatologie0,047 %23
  • Gefäßchirurgie0,043 %21
  • Rheumatologie0,039 %19
  • Strahlenheilkunde0,029 %14
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde0,024 %12
  • Kinderkardiologie0,012 %6
  • Kinderchirurgie0,010 %5
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie0,010 %5
  • Augenheilkunde0,008 %4
  • Allgemeine Psychiatrie0,006 %3
  • Plastische Chirurgie0,006 %3
  • Geburtshilfe0,004 %2
  • Thoraxchirurgie0,002 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu E87.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Alphabetisches Verzeichnis6

Hypokaliämie
Primärschlüssel
Hypokaliämie-Syndrom
Primärschlüssel
Kaliummangel
Primärschlüssel
Kaliumverarmung
Primärschlüssel
Kalium-Verlustsyndrom
Primärschlüssel
Verminderung des Kaliumgehaltes des Blutes
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Hypokaliämie

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2023 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte