E64.- Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen

ICD-10-GM 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
28 Tage – 124Altersbeschränkung: 28 Tage – 124 Jahre (Kann-Kriterium). Außerhalb dieses Bereichs erzeugt der Grouper eine Warnung, akzeptiert den Kode aber.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2021 — Regeln außerhalb des Katalogs

Regeln außerhalb des Katalogs2

Folgezustände oder Spätfolgen einer Krankheit sind aktuelle Krankheitszustände, die durch eine frühere Krankheit hervorgerufen wurden.

Wie wird eine Anämie infolge Folsäuremangel verschlüsselt? Darf zusätzlich zur Anämie E53.8 Mangel an sonstigen näher bezeichneten Vitaminen des Vitamin B-Komplexes kodiert werden?

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Subkodes6

E64.0 Folgen der Energie- und Eiweißmangelernährung28 Tage – 124CCL:123Morbi-RSA⚖ 2
E64.1 Folgen des Vitamin-A-Mangels28 Tage – 124CCL:234Morbi-RSA⚖ 2
E64.2 Folgen des Vitamin-C-Mangels28 Tage – 124CCL:234Morbi-RSA⚖ 2
E64.3 Folgen der Rachitis28 Tage – 124Morbi-RSA⚖ 2
E64.8 Folgen sonstiger alimentärer Mangelzustände28 Tage – 124CCL:123Morbi-RSA⚖ 3
E64.9 Folgen eines nicht näher bezeichneten alimentären Mangelzustandes28 Tage – 124Morbi-RSA⚖ 2

Änderungen

2010Bestand
Folgen von Mangelernährung oder sonstigen alimentären Mangelzuständen

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte