D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren

ICD-10-GM 2026Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
CCL:123Complication and Comorbidity Level je Partition: Als Nebendiagnose kann dieser Kode mit den Stufen 1, 2, 3 in die PCCL-Berechnung eingehen.
Morbi-RSASekundäre Thrombozytopenien und erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren / Faktor-X-Mangel — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
Orpha: 8Unter dieser Schlüsselnummer führt die amtliche Datei Alpha-ID-SE 8 Seltene Erkrankungen mit eigener Orpha-Kennnummer. Liegt eine davon vor, ist die Kennnummer seit dem 1.4.2023 im Krankenhaus zusätzlich zu dieser Schlüsselnummer zu übermitteln. Sie stehen unten.
ZE: ZE2026-139Diese Diagnose ist in Anlage 7 des Fallpauschalenkatalogs einem Zusatzentgelt zugeordnet. Abgerechnet wird es, wenn zusätzlich eine der auslösenden Prozeduren erbracht ist; die Schwellenwerte stehen in den Fußnoten unten.
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 4 SEG-4-Empfehlungen · 1 offene Streitfrage · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Gerinnungsfaktormangel durch: Leberkrankheit

Gerinnungsfaktormangel durch: Vitamin-K-Mangel

Kodierhinweis:

Benutze für Zwecke der Abrechnung der Zusatzentgelte entsprechend Anlage 7 zur FPV eine zusätzliche Schlüsselnummer, um das Vorliegen einer "dauerhaft erworbenen" (U69.11!) oder "temporären" (U69.12!) Blutgerinnungsstörung anzuzeigen.

Exklusive:

Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung Z92.1

Erworbenes Willebrand-Jürgens-Syndrom D68.01

Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3-

Vitamin-K-Mangel beim Neugeborenen P53

Regeln außerhalb des Katalogs5

SchlichtungKodierung des Fibrinogenmangels21.07.2021
gilt für Aufnahmen ab 01.09.2021 · auch für Rechnungen, die am 21.07.2021 in MD-Prüfung waren

Ein erworbener Fibrinogenmangel (Hypofibrinogenämie) ist mit D65.0 zu kodieren, nicht mit D68.4 oder D68.8, da D65.0 den spezifischeren Bezug zum Fibrinogen bietet. Bezug: DKR D014.

Wortlaut anzeigen

Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Institutsträger: Deutsche Krankenhausgesellschaft • GKV-Spitzenverband • Verband der privaten Krankenversicherung

Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG In dem Schlichtungsverfahren vom

23.06.2021 hat der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG über den Antrag S20210005 Kodierung des Fibrinogenmangels des Klinikums der Universität München AöR wie folgt entschieden:

Entscheidung S20210005 Kodierung des Fibrinogenmangels:

Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.

Begründung:

Für die Kodierung des im Antrag beschriebenen erworbenen Fibrinogenmangels (Hypofibrinogenämie) fehlt im systematischen Verzeichnis ein, den Sachverhalt vollständig wiedergebender Kode. Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM verweist sowohl für den erworbenen Fibrinogenmangel, als auch für die erworbene Afibrinogenämie, die erworbene Fibrinogenopenie sowie die erworbene Hypofibrinogenämie auf den Kode D65.0. Die Begriffe Afibrinogenämie, Fibrinogenopenie und Hypofibrinogenämie werden dem Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien zugeordnet. Im systematischen Verzeichnis ist alternativ noch der Kode D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren zu finden. Bei beiden letztgenannten Kodes (D68.8 sowie die D68.4) ist jedoch der spezifische Bezug zum Fibrinogenmangel nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Deutschen Kodierrichtlinie D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen war die Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses der Meinung, dass die spezifischere Kodierung mit dem Kode D65.0 gegeben ist. Wünschenswert wäre jedoch eine zukünftige Differenzierung in der ICD-10-GM, um den Sachverhalt einer erworben Afibrinogenämie und einer erworbenen Hypofibrinogenämie differenziert abbilden zu können.

Gültigkeit:

Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.09.2021 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 21.07.2021 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Klage gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 Abs. 7 S. 3 KHG keine aufschiebende Wirkung hat und ein Vorverfahren gemäß § 19 Abs. 7 S. 2 KHG nicht stattfindet.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung des Schlichtungsausschusses kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.

Siegburg, 21.07.2021

Dr. Franz Metzger Vorsitzender des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG

Wie wird ein AT III-Mangel verschlüsselt? Ein spezifischer Kode dafür ist nicht vorhanden.

Stationäre Aufnahme zur Hüft-TEP. Es liegt eine bekannte APC-Resistenz (Resistenz gegen aktiviertes Protein C) vor. Deshalb ist nach Angaben des Krankenhauses die Thromboseprophylaxe mit Heparin bereits präoperativ begonnen worden. Kann die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren kodiert werden?

Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?

gilt über D68.-FoKA: Dissens

Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?

▸ Für einen Fall prüfen: welche Regeln gelten am Aufnahmedatum?
Kodetext D68.4 im Jahrgang 2026 →

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Diagnosehäufigkeit

196 Fälle · 55 % Männer · Gipfel 80 bis unter 85 Jahre · 44 % Innere Medizin’24

Rang 3296 von 7.648 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Männer ab etwa 74, der Frauen ab etwa 79 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr4132,0 %–
1 bis unter 5 Jahre1100,51 %2,0
5 bis unter 10 Jahre000––
10 bis unter 15 Jahre2111,0 %1,0
15 bis unter 18 Jahre1010,51 %2,6
18 bis unter 20 Jahre1010,51 %3,0
20 bis unter 25 Jahre4222,0 %6,0
25 bis unter 30 Jahre000–4,5
30 bis unter 35 Jahre000–3,0
35 bis unter 40 Jahre4222,0 %5,0
40 bis unter 45 Jahre6333,1 %8,0
45 bis unter 50 Jahre6333,1 %5,3
50 bis unter 55 Jahre7613,6 %6,5
55 bis unter 60 Jahre151057,7 %8,1
60 bis unter 65 Jahre151237,7 %6,0
65 bis unter 70 Jahre11655,6 %6,1
70 bis unter 75 Jahre14957,1 %9,0
75 bis unter 80 Jahre29181115 %9,2
80 bis unter 85 Jahre43172622 %9,8
85 bis unter 90 Jahre25111413 %7,8
90 bis unter 95 Jahre6423,1 %7,8
ab 95 Jahren2201,0 %–

Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.

Behandelnde Fachabteilung’23

2.240 Fälle

Vor allem Innere Medizin und Chirurgie (44 % und 12 %)

  • Innere Medizin44 %975
  • Chirurgie12 %258
  • Kardiologie5,9 %133
  • Urologie5,8 %130
  • Gastroenterologie5,6 %126
  • Übrige 25 Abteilungen28 %618
▸ Übrige einzeln
  • Hämatologie und internistische Onkologie4,6 %102
  • Pädiatrie4,1 %92
  • Unfallchirurgie2,1 %47
  • Nephrologie1,8 %40
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe1,7 %39
  • Sonstige Fachabteilung1,5 %33
  • Herzchirurgie1,4 %32
  • Orthopädie1,4 %31
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie1,3 %30
  • Gefäßchirurgie1,2 %26
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde1,0 %23
  • Geriatrie0,98 %22
  • Rheumatologie0,80 %18
  • Intensivmedizin0,71 %16
  • Neurologie0,58 %13
  • Pneumologie0,54 %12
  • Dermatologie0,49 %11
  • Kinderkardiologie0,27 %6
  • Neonatologie0,27 %6
  • Kinderchirurgie0,22 %5
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,18 %4
  • Neurochirurgie0,18 %4
  • Endokrinologie0,13 %3
  • Geburtshilfe0,089 %2
  • Thoraxchirurgie0,045 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu D68.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte1

ZE2026-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.

Alphabetisches Verzeichnis34

Blutung durch Vitamin-K-Mangel
Primärschlüssel
Erworbene Fibrinopenie
Primärschlüssel
Erworbene Hämophilie
Primärschlüssel
Erworbene Hypoprothrombinämie
26348Primärschlüssel
Erworbener AC-Globulin-Mangel
Primärschlüssel
Erworbener Faktor II-Mangel
26348Primärschlüssel
Erworbener Faktor-IX-Mangel
599485Primärschlüssel
Erworbener Faktor-VIII-Mangel
599480Primärschlüssel
Erworbener Faktor-VII-Mangel
599495Primärschlüssel
Erworbener Faktor-V-Mangel
599490Primärschlüssel
Erworbener Faktor-XIII-Mangel
599513Primärschlüssel
Erworbener Faktor-XII-Mangel
Primärschlüssel
Erworbener Faktor-XI-Mangel
599507Primärschlüssel
Erworbener Faktor-X-Mangel
599501Primärschlüssel
Erworbener Mangel an fibrinstabilisierendem Faktor
Primärschlüssel
Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren
Primärschlüssel
▸ noch 18 Einträge
Erworbener Mangel an Koagulationsfaktoren
Primärschlüssel
Erworbener Mangel an labilem Faktor
Primärschlüssel
Erworbener Proakzelerinmangel
Primärschlüssel
Erworbener Prokonvertin-Faktor-Mangel
599495Primärschlüssel
Erworbener Prothrombinmangel
26348Primärschlüssel
Gerinnungsdefekt durch Hyperprothrombinämie
Primärschlüssel
Gerinnungsdefekt durch Leberkrankheit
Primärschlüssel
Gerinnungsdefekt durch Vitamin-K-Mangel
Primärschlüssel
Gerinnungsfaktormangel durch Leberkrankheit
Primärschlüssel
Gerinnungsfaktormangel durch Vitamin-K-Mangel
Primärschlüssel
Kalziprive Hämophilie
Primärschlüssel
Koagulationsdefekt durch Hyperprothrombinämie
Primärschlüssel
Koagulationsdefekt durch Leberkrankheit
Primärschlüssel
Koagulationsdefekt durch Vitamin-K-Mangel
Primärschlüssel
Mangel an Koagulationsfaktoren durch Leberkrankheit
Primärschlüssel
Mangel an Koagulationsfaktoren durch Vitamin-K-Mangel
Primärschlüssel
Nichtfamiliäre Hämophilie
Primärschlüssel
Erworbene Prokonvertin-Faktor-Mangel
zurückgezogenPrimärschlüssel

Seltene Erkrankungen (Orpha)8

26348
Faktor II-Mangel, erworbenerHypoprothrombinämie, erworbene · Prothrombin-Mangel, erworbener
599490
Faktor V-Mangel, erworbenerICD: D68.32
599495
Faktor VII-Mangel, erworbenerICD: D68.32
599501
Faktor X-Mangel, erworbenerICD: D68.32
599507
Faktor XI-Mangel, erworbenerICD: D68.32
599513
Faktor XIII-Mangel, erworbenerICD: D68.32
599480
Hämophilie A, erworbeneICD: D68.31AHA · F8-Mangel, erworbener · +1
599485
Hämophilie B, erworbeneICD: D68.32AHB · F9-Mangel, erworbener · +1

Änderungen

2010Bestand
Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte