Gerinnungsfaktormangel durch: Leberkrankheit
Gerinnungsfaktormangel durch: Vitamin-K-Mangel
Dauertherapie mit Antikoagulanzien ohne Blutung Z92.1
Erworbenes Willebrand-Jürgens-Syndrom D68.01
Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper D68.3-
Vitamin-K-Mangel beim Neugeborenen P53
Ein erworbener Fibrinogenmangel (Hypofibrinogenämie) ist mit D65.0 zu kodieren, nicht mit D68.4 oder D68.8, da D65.0 den spezifischeren Bezug zum Fibrinogen bietet. Bezug: DKR D014.
Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus GmbH Institutsträger: Deutsche Krankenhausgesellschaft • GKV-Spitzenverband • Verband der privaten Krankenversicherung
Geschäftsstelle des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG In dem Schlichtungsverfahren vom
23.06.2021 hat der Schlichtungsausschuss nach § 19 KHG über den Antrag S20210005 Kodierung des Fibrinogenmangels des Klinikums der Universität München AöR wie folgt entschieden:
Entscheidung S20210005 Kodierung des Fibrinogenmangels:
Mit dem Kode D65.0 Erworbene Afibrinogenämie ist auch ein erworbener Mangel an Fibrinogen zu kodieren.
Begründung:
Für die Kodierung des im Antrag beschriebenen erworbenen Fibrinogenmangels (Hypofibrinogenämie) fehlt im systematischen Verzeichnis ein, den Sachverhalt vollständig wiedergebender Kode. Das Alphabetische Verzeichnis zur ICD-10-GM verweist sowohl für den erworbenen Fibrinogenmangel, als auch für die erworbene Afibrinogenämie, die erworbene Fibrinogenopenie sowie die erworbene Hypofibrinogenämie auf den Kode D65.0. Die Begriffe Afibrinogenämie, Fibrinogenopenie und Hypofibrinogenämie werden dem Kode D68.8 Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien zugeordnet. Im systematischen Verzeichnis ist alternativ noch der Kode D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren zu finden. Bei beiden letztgenannten Kodes (D68.8 sowie die D68.4) ist jedoch der spezifische Bezug zum Fibrinogenmangel nicht enthalten. Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Deutschen Kodierrichtlinie D014 Im Alphabetischen Verzeichnis verwendete formale Vereinbarungen war die Mehrheit der Mitglieder des Schlichtungsausschusses der Meinung, dass die spezifischere Kodierung mit dem Kode D65.0 gegeben ist. Wünschenswert wäre jedoch eine zukünftige Differenzierung in der ICD-10-GM, um den Sachverhalt einer erworben Afibrinogenämie und einer erworbenen Hypofibrinogenämie differenziert abbilden zu können.
Gültigkeit:
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses gelten für die zugelassenen Krankenhäuser, die Krankenkassen und die Medizinischen Dienste für die Erstellung oder Prüfung von Krankenhausabrechnungen für Patientinnen und Patienten, die ab dem 01.09.2021 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 21.07.2021 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst nach § 275 Absatz 1 Nummer 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch sind. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass eine Klage gegen die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 Abs. 7 S. 3 KHG keine aufschiebende Wirkung hat und ein Vorverfahren gemäß § 19 Abs. 7 S. 2 KHG nicht stattfindet.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung des Schlichtungsausschusses kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Sozialgericht Berlin, Invalidenstr. 52, 10557 Berlin, schriftlich oder zu Protokoll des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle erhoben werden.
Siegburg, 21.07.2021
Dr. Franz Metzger Vorsitzender des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG
Wie wird ein AT III-Mangel verschlüsselt? Ein spezifischer Kode dafür ist nicht vorhanden.
Stationäre Aufnahme zur Hüft-TEP. Es liegt eine bekannte APC-Resistenz (Resistenz gegen aktiviertes Protein C) vor. Deshalb ist nach Angaben des Krankenhauses die Thromboseprophylaxe mit Heparin bereits präoperativ begonnen worden. Kann die Nebendiagnose D68.4 Erworbener Mangel an Gerinnungsfaktoren kodiert werden?
Präoperativ wird bei einem antikoagulierten Patienten das Phenprocoumon abgesetzt und auf Grund des erniedrigten Quickwertes (INR) Vitamin K gegeben. Was wird als Nebendiagnose kodiert?
Ein Patient wird wegen eines nichttraumatischen Rektusscheidenhämatoms unter Phenprocoumon-Einnahme (INR im therapeutischen Bereich) aufgenommen. Was ist die Hauptdiagnose?
Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.
204 Fälle · 52 % Männer · Gipfel 80 bis unter 85 Jahre · 44 % Innere Medizin’22
Rang 3273 von 7.638 auf derselben Katalogebene · 0,001 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 77 Jahren
| Altersgruppe | Fälle | Männer | Frauen | Anteil | ⌀ Tage |
|---|---|---|---|---|---|
| unter 1 Jahr | 3 | 3 | 0 | 1,5 % | 9,3 |
| 1 bis unter 5 Jahre | 5 | 2 | 3 | 2,5 % | 2,2 |
| 5 bis unter 10 Jahre | 3 | 1 | 2 | 1,5 % | 1,7 |
| 10 bis unter 15 Jahre | 2 | 1 | 1 | 0,98 % | 8,5 |
| 15 bis unter 18 Jahre | 2 | 1 | 1 | 0,98 % | 6,0 |
| 18 bis unter 20 Jahre | 0 | 0 | 0 | – | – |
| 20 bis unter 25 Jahre | 2 | 2 | 0 | 0,98 % | 3,5 |
| 25 bis unter 30 Jahre | 3 | 2 | 1 | 1,5 % | 4,3 |
| 30 bis unter 35 Jahre | 6 | 5 | 1 | 2,9 % | 4,0 |
| 35 bis unter 40 Jahre | 1 | 1 | 0 | 0,49 % | 30,0 |
| 40 bis unter 45 Jahre | 2 | 1 | 1 | 0,98 % | 4,5 |
| 45 bis unter 50 Jahre | 4 | 3 | 1 | 2,0 % | 3,5 |
| 50 bis unter 55 Jahre | 6 | 4 | 2 | 2,9 % | 2,5 |
| 55 bis unter 60 Jahre | 16 | 9 | 7 | 7,8 % | 12,5 |
| 60 bis unter 65 Jahre | 8 | 5 | 3 | 3,9 % | 4,8 |
| 65 bis unter 70 Jahre | 14 | 6 | 8 | 6,9 % | 5,7 |
| 70 bis unter 75 Jahre | 19 | 9 | 10 | 9,3 % | 6,8 |
| 75 bis unter 80 Jahre | 20 | 8 | 12 | 9,8 % | 5,9 |
| 80 bis unter 85 Jahre | 50 | 23 | 27 | 25 % | 7,5 |
| 85 bis unter 90 Jahre | 28 | 16 | 12 | 14 % | 5,1 |
| 90 bis unter 95 Jahre | 10 | 5 | 5 | 4,9 % | 5,5 |
| ab 95 Jahren | 0 | 0 | 0 | – | – |
Vor allem Innere Medizin und Chirurgie (44 % und 9,7 %)
Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu D68.
Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte
Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.
Quelle: ICD-10-GM, Version 2022 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte