DRGSystemDeutschland

D68.3-Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper

Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295
Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
Ambulant 4-stellig
In der stationären Versorgung (§ 301 SGB V) ist die endständige Schlüsselnummer anzugeben — dieser Kode selbst ist dort nicht kodierbar, sondern einer seiner Subkodes. In der ambulanten Versorgung (§ 295 SGB V) kann auf die fünfte Stelle verzichtet werden: in der hausärztlichen Versorgung, im organisierten Notfalldienst und in der fachärztlichen Versorgung für Diagnosen außerhalb des Fachgebietes.
Morbi-RSA’25
Purpura und sonstige Gerinnungsstörungen / Sarkoidose, exkl. Lunge / Kombinierte Immundefekte B und weitere hämatologische Erkrankungen — Zuordnung im morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleich.
ZE in Subkodes
Subkodes dieser Schlüsselnummer sind in Anlage 7 2 Zusatzentgelten zugeordnet — welche, steht unten.
SEG4-KDE:23,316
  • Nr. 23 Antikoagulanzien
  • Nr. 316 Gerinnungsfaktoren, Mangel, erworbener, D68.4, Phenprocoumon

Subkodes6

D68.31Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen Faktor VIIIMorbi-RSA’25ATC:27’25ZE2026-97
D68.32Hämorrhagische Diathese durch Vermehrung von Antikörpern gegen sonstige GerinnungsfaktorenMorbi-RSA’25ZE2026-97
D68.33Hämorrhagische Diathese durch Cumarine (Vitamin-K-Antagonisten)Morbi-RSA’25SEG4-KDE:114,274,326ZE2026-139
D68.34Hämorrhagische Diathese durch HeparineMorbi-RSA’25ZE2026-139
D68.35Hämorrhagische Diathese durch sonstige AntikoagulanzienMorbi-RSA’25ZE2026-139
D68.38Sonstige hämorrhagische Diathese durch sonstige und nicht näher bezeichnete AntikörperMorbi-RSA’25ZE2026-139

Diagnosehäufigkeit

Rang 1314 von 7.648 auf derselben Katalogebene · 0,009 % aller Krankenhausfälle · Hälfte der Fälle ab etwa 79 Jahren

Alter der Patientinnen und PatientenAnteil der Fälle
Jahre
▸ Zahlen je Altersgruppe
AltersgruppeFälleMännerFrauenAnteil⌀ Tage
unter 1 Jahr000–3,0
1 bis unter 5 Jahre3300,19 %4,0
5 bis unter 10 Jahre1100,065 %5,0
10 bis unter 15 Jahre2110,13 %5,2
15 bis unter 18 Jahre3120,19 %–
18 bis unter 20 Jahre2200,13 %2,0
20 bis unter 25 Jahre6330,39 %6,2
25 bis unter 30 Jahre11560,71 %9,4
30 bis unter 35 Jahre9270,58 %3,8
35 bis unter 40 Jahre14590,91 %5,0
40 bis unter 45 Jahre2514111,6 %6,4
45 bis unter 50 Jahre2212101,4 %15,6
50 bis unter 55 Jahre3321122,1 %6,8
55 bis unter 60 Jahre6439254,1 %11,8
60 bis unter 65 Jahre9462326,1 %8,6
65 bis unter 70 Jahre12877518,3 %7,7
70 bis unter 75 Jahre1731046911 %10,9
75 bis unter 80 Jahre2081218713 %8,6
80 bis unter 85 Jahre33917916022 %8,9
85 bis unter 90 Jahre27914613318 %7,8
90 bis unter 95 Jahre10846627,0 %6,4
ab 95 Jahren205151,3 %5,8

Fälle aus dem Datenjahr 2024, Verweildauer aus 2023 — die amtliche Statistik weist die Belegungstage seit 2024 nicht mehr aus.

Verweildauer nach Alter: zwischen ⌀ 6,4 Tagen (90 bis unter 95 Jahre) und ⌀ 11,8 Tagen (55 bis unter 60 Jahre).

Behandelnde Fachabteilung’23

2.240 Fälle

Vor allem Innere Medizin und Chirurgie (44 % und 12 %)

  • Innere Medizin44 %975
  • Chirurgie12 %258
  • Kardiologie5,9 %133
  • Urologie5,8 %130
  • Gastroenterologie5,6 %126
  • Übrige 25 Abteilungen28 %618
▸ Übrige einzeln
  • Hämatologie und internistische Onkologie4,6 %102
  • Pädiatrie4,1 %92
  • Unfallchirurgie2,1 %47
  • Nephrologie1,8 %40
  • Frauenheilkunde und Geburtshilfe1,7 %39
  • Sonstige Fachabteilung1,5 %33
  • Herzchirurgie1,4 %32
  • Orthopädie1,4 %31
  • Zahn- u. Kieferheilkunde, Mund- u. Kieferchirurgie1,3 %30
  • Gefäßchirurgie1,2 %26
  • Hals-Nasen-Ohrenheilkunde1,0 %23
  • Geriatrie0,98 %22
  • Rheumatologie0,80 %18
  • Intensivmedizin0,71 %16
  • Neurologie0,58 %13
  • Pneumologie0,54 %12
  • Dermatologie0,49 %11
  • Kinderkardiologie0,27 %6
  • Neonatologie0,27 %6
  • Kinderchirurgie0,22 %5
  • Lungen- und Bronchialheilkunde0,18 %4
  • Neurochirurgie0,18 %4
  • Endokrinologie0,13 %3
  • Geburtshilfe0,089 %2
  • Thoraxchirurgie0,045 %1

Gezählt wird die Abteilung mit der längsten Verweildauer des Falls — nicht jede, die den Patienten gesehen hat. Der Bericht teilt nur bis zum Dreisteller auf; die Verteilung gehört zu D68.

Gezählt werden Entlassungen, nicht Personen — wer mehrfach im Jahr stationär war, zählt mehrfach. Erfasst ist ausschließlich die Hauptdiagnose: wie oft der Kode als Nebendiagnose vergeben wird, sagt diese Statistik nicht. Quelle: Statistisches Bundesamt (Destatis); Anteile, Summen und Mittelwerte sind eigene Berechnungen. Datenquellen und Urheberrechte

Zusatzentgelte der Subkodes2

ZE2026-139
Gabe von Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 3 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.
  • Für das Jahr 2026 gilt ein Schwellenwert in der Höhe von 6.000 € für die Summe der im Rahmen der Behandlung des Patienten für Blutgerinnungsfaktoren angefallenen Beträge. Ab Überschreitung dieses Schwellenwertes ist der gesamte für die Behandlung des Patienten mit Blutgerinnungsfaktoren angefallene Betrag abzurechnen.
ZE2026-97
Behandlung von Blutern mit Blutgerinnungsfaktorenindividuell
▸ 2 Fußnoten des Katalogs
  • Nach Paragraf 5 Abs. 2 Satz 3 FPV 2026 ist für diese Zusatzentgelte das bisher krankenhausindividuell vereinbarte Entgelt der Höhe nach bis zum Beginn des Wirksamwerdens der neuen Budgetvereinbarung weiter zu erheben. Dies gilt auch, sofern eine Anpassung der entsprechenden OPS-Kodes erfolgt sein sollte.
  • Die jeweils zugehörigen ICD-Kodes und -Texte sind in Anlage 7 aufgeführt.

Änderungen

2010Bestand
Hämorrhagische Diathese durch Antikoagulanzien und Antikörper

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2026 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2026 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte