C86.5 Angioimmunoblastisches T-Zell-Lymphom

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel — Regeln außerhalb des Katalogs
Inklusive:

Angioimmunoblastische Lymphadenopathie mit Dysproteinämie [AILD]

Regeln außerhalb des Katalogs1

gilt über C86.-

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Angioimmunoblastische Lymphadenopathie
Primärschlüssel
Angioimmunoblastische Lymphadenopathie mit Dysproteinämie [AILD]
Primärschlüssel
Angioimmunoblastisches Lymphadenom
Primärschlüssel
Angioimmunoblastisches Lymphom [AILD]
Primärschlüssel
Angioimmunoblastisches Non-Hodgkin-Lymphom
Primärschlüssel
Angioimmunoblastisches T-Zell-Lymphom
Primärschlüssel
Angioimmunoblastom
Primärschlüssel

Änderungen1

2011Neu
Angioimmunoblastisches T-Zell-Lymphom
übergeleitet aus C84.4C84.5D47.7

Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte