C76.8 Bösartige Neubildung: Sonstige und ungenau bezeichnete Lokalisationen, mehrere Teilbereiche überlappend

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
⚖ Regellage1 verbindliche Regel · 1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Text:

[Siehe Hinweis 5 am Anfang dieses Kapitels]

Regeln außerhalb des Katalogs2

gilt über C76.-

Bekannte Primärlokalisation

gilt über C76.-FoKA: Konsens

Die Tumordiagnostik ergab den Nachweis eines neuroendokrinen Karzinoms mit disseminierten Metastasen (Knochen, Lunge, Nebennieren, Weichteile, Schilddrüse, Ovar); Somatostatinrezeptor 2 und 5 positiv; es erfolgte die Octreotid-LAR-Behandlung (LAR: Long Acting Release) bei unbekannter Primärlokalisation.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis2

Abdominopelvine bösartige Neubildung
Primärschlüssel
Pelvikoabdominale bösartige Neubildung
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Sonstige und ungenau bezeichnete Lokalisationen, mehrere Teilbereiche überlappend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte