C71.- Bösartige Neubildung des Gehirns

ICD-10-GM 2015Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Nicht endständig — zur Verschlüsselung einen Subkode wählen · stationär (§ 301 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen · ambulant (§ 295 SGB V): nicht zur Verschlüsselung zugelassen
Exklusive:

Hirnnerven C72.2-C72.5

Retrobulbäres Gewebe C69.6

Subkodes10

C71.0 Bösartige Neubildung: Zerebrum, ausgenommen Hirnlappen und Ventrikel
C71.1 Bösartige Neubildung: Frontallappen
C71.2 Bösartige Neubildung: Temporallappen
C71.3 Bösartige Neubildung: Parietallappen
C71.4 Bösartige Neubildung: Okzipitallappen
C71.5 Bösartige Neubildung: Hirnventrikel
C71.6 Bösartige Neubildung: Zerebellum
C71.7 Bösartige Neubildung: Hirnstamm
C71.8 Bösartige Neubildung: Gehirn, mehrere Teilbereiche überlappend
C71.9 Bösartige Neubildung: Gehirn, nicht näher bezeichnet

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung des Gehirns

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2015 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte