C53.8 Bösartige Neubildung: Cervix uteri, mehrere Teilbereiche überlappend

ICD-10-GM 2016Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten — amtlicher Diagnoseschlüssel in Deutschland.
§ 301 · § 295Endständig · stationär (§ 301 SGB V): Primärkode zulässig · ambulant (§ 295 SGB V): Primärkode zulässig
weiblichPrimär für weibliche Patienten vorgesehen (Kann-Kriterium). Bei abweichendem Geschlecht erzeugt der Grouper eine Warnung.
⚖ Regellage1 SEG-4-Empfehlung · zuletzt 01.01.2026 — Regeln außerhalb des Katalogs
Text:

[Siehe Hinweis 5 am Anfang dieses Kapitels]

Regeln außerhalb des Katalogs1

Bei histologisch gesichertem und bereits fortgeschrittenem Zervixkarzinom wird in der 33. SSW die Entbindung durch primäre Sectio vor Wehenbeginn durchgeführt. Es wird ein gesundes Frühgeborenes entwickelt.

Kodierrichtlinien und Entscheidungen des Schlichtungsausschusses sind für alle verbindlich; SEG-4-Empfehlungen binden die Begutachtung des MD.

Alphabetisches Verzeichnis7

Bösartige Neubildung des Stumpfes der Cervix uteri
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Überganges der Cervix uteri zur Vagina
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Überganges zwischen Zervix und Vagina
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zervixstumpfes
Primärschlüssel
Bösartige Neubildung des Zervixüberganges zur Vagina
Primärschlüssel
Karzinom des Stumpfes der Cervix uteri
Primärschlüssel
Zervixstumpfkarzinom
Primärschlüssel

Änderungen

2010Bestand
Bösartige Neubildung: Cervix uteri, mehrere Teilbereiche überlappend

Seit mindestens 2010 unverändert. Jahrgänge 2010–2027 und Überleitungstabellen des BfArM. Unterschiede nur in Schreibweise, Abkürzung oder im vorangestellten Text der übergeordneten Rubrik gelten nicht als Änderung.

Quelle: ICD-10-GM, Version 2016 — Internationale statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification, herausgegeben vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Die Inhalte werden unverändert wiedergegeben. Datenquellen und Urheberrechte